A A A
Druckversion

Verantwortung des Trägers

Der Träger ist als „oberste Leitung“ intensiv in die Qualitätsentwicklung der jeweiligen Kita eingebunden. Das Leitbild und die Führungsprozesse werden in Zusammenarbeit mit dem Träger erarbeitet. Alle erarbeiteten Inhalte werden durch den Träger in Kraft gesetzt bzw. frei gegeben.

Vor diesem Hintergrund ist es erforderlich, dass der Träger eine Person benennt, die den Qualitätsentwicklungsprozess begleitet. In Kita-Verbänden oder bei einer Kirchenkreisträgerschaft bietet es sich an, dass die Pädagogische Leitung/Pädagogische Geschäftsführung die Funktion einer/eines Qualitätsbeauftragten für diesen Bereich wahrnimmt.

Je nach personeller und fachlicher Ressource gibt es landeskirchenweit sehr unterschiedliche Vorgehensweisen bei der kontinuierlichen Weiterentwicklung mit QMSK®. Für die Durchführung von Qualitätskonferenzen oder für die Erlangung von Beta-Gütesiegeln für die Kitas z.B. sollte es ein Umsetzungskonzept seitens des Trägers geben. Die verantwortlichen Perosnen werden hierzu auf Wunsch vom DWiN beraten.

Seite empfehlen

Füllen Sie die Felder aus, und klicken Sie auf Senden, um diese Seite weiterzuempfehlen!

Code